FAQs
Bei einem Test auf SARS-CoV-2 wird die Probe der Testperson auf Viruspartikel überprüft. Das dabei eingesetzte Verfahren heißt Polymerase-Kettenreaktion (PCR). PCR ermöglicht die gezielte Identifizierung und Vervielfältigung bestimmter DNA-Sequenzen. Bei unserer Testung auf SARS-CoV-2 analysieren wir die Probe auf drei spezifische Gensequenzen des Virus, sodass wir ein zuverlässiges Ergebnis gewährleisten können.
Um den COVID-Test durchführen zu können, benötigen wir einen Nasen- oder Rachenabstrich der Testperson.
In größeren Betriebseinheiten kann die Testung direkt in dem Betrieb durchgeführt werden. Bei mehreren kleineren Betrieben erfolgt die Testung in regelmäßigen Abständen an einem zentral und gut erreichbaren Ort (zB. Gemeindeamt).
Etwa zwei Minuten exkl. gegebenenfalls Wartezeit.
Die an Sie übermittelte Förderbestätigung (QR-Code), sowie einen amtlichen Lichtbildausweis zur eindeutigen Identifikation und Zuordnung der Probe.
Der gesamte Prozess wird von qualifizierten Fachkräften unter Einhaltung aller Hygiene- und Sicherheitsvorgaben durchgeführt.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet an die zuständige Gesundheitsbehörden weiterzuleiten.
Sollte im Zuge der Testungen ein positives Resultat auftauchen, kann sehr rasch gehandelt werden. Die zuständige Sanitätsdirektion erlässt in der Folge auf den individuellen Fall abgestimmte Maßnahmen. Das Ziel ist es, eine Verbreitung des Virus zu verhindern und damit nachhaltige Störungen Ihres Betriebes zu vermeiden.
Beim mobilen COVID Test Service von Novogenia sind die Kosten für alle geförderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 1 x pro Woche voll gedeckt.
Die Abrechnung der Förderung erfolgt direkt über das Labor.
Ja, das Ansuchen für den kostenfreien Test muss unter diesem Link erfolgen:
https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/user/formular.aspx?pid=e243bb8319764375b7f7411c74f8f85b&pn=B2e41a19075234b5bb4df99598d99c7b1
Ja, für einen sicheren Ablauf und um Wartezeiten zu vermeiden, muss ein Terminslot vereinbart werden.
Alle Personen, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der förderbaren Leistung in einem aufrechten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb in Österreich stehen oder in diesem mit Kundenkontakt gesetzlich zulässig tätig sind. Der Förderungswerber hat in seinem Förderungsantrag rechtsverbindlich zu bestätigen, dass seine Angaben richtig und vollständig sind.
Bitte entnehmen Sie diese Information der Website: https://www.oesterreich.gv.at/public/Informationen-fuer-Gaeste-Betriebe-und-Beschaeftigte
Das Ergebnis wird an die auf der Förderplattform hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Bei einer positiven Testung, wird das Ergebnis zusätzlich an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet.
Siehe oben. Bei einer positiven Testung, wird das Ergebnis an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet, bzw. das an das Epidemiologische Meldesystem (EMS) gemeldet.